Kein Frieden ohne Aufarbeitung   

Die Bundesregierung sollte sich für eine unabhängige gerichtliche Aufarbeitung des Bürgerkriegs in Sri Lanka einsetzen.

Diese Woche besucht der sri lankische Präsident Maithripala Sirisena Berlin. Als er vor dreizehn Monaten sein Amt antrat, begleiteten ihn große Hoffnungen auf demokratische Erneuerung, die Aufarbeitung von Kriegsverbrechen aus dem Bürgerkrieg und ein erneuertes Verhältnis zu internationalen Institutionen. Während eine neue Verfassung ausgearbeitet wird und die sri lankische Regierung gerade den Hochkommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte zu Gast hatte, ruderte die Regierung in den letzten Wochen beim Thema Aufarbeitung zurück. Die Bundesregierung sollte auf ihr traditionell gutes Verhältnis zu Sri Lanka bauen und sich bei Präsident Sirisena für eine substantielle internationale Rolle bei der juristischen Aufarbeitung mutmaßlicher Kriegsverbrechen einsetzen.

Teil der politischen Agenda der großen Koalition unter Präsident Sirisena und Premierminister Ranil Wickremasinghe ist seit Amtsantritt ein konstruktiverer Umgang mit der tamilischen Minderheit. Dazu gehört ein grundsätzliches Bekenntnis zur Aufarbeitung von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen während des sechsundzwanzigjährigen Bürgerkriegs, der im Mai 2009 mit einem militärischen Sieg der Regierung zu Ende ging. In seiner Rede zum sri lankischen Unabhängigkeitstag am 4. Februar 2016 bezeichnete Präsident Sirisena die Versöhnung zwischen den Volksgruppen Sri Lankas als zentrale Aufgabe, um wirtschaftlichen Aufschwung zu sichern und politische Stabilität zu garantieren.

Ein entscheidender Teil dieses Versöhnungsprozesses ist die Aufarbeitung vergangenen Unrechts. Zahlreiche Expertenberichte werfen sowohl den Regierungsarmee als auch den Rebellen der tamilischen Befreiungstiger (LTTE) massive Menschenrechtsverletzungen während des gesamten Bürgerkrieges vor. Insbesondere die letzten Monate des Kriegs im Frühjahr 2009 geraten dabei immer wieder in den Blickpunkt: damals waren rund 300.000 tamilische Zivilisten zwischen den Fronten gefangen. Die LTTE ließ die Zivilbevölkerung nicht fliehen und die Armee schoss mit schwerer Artillerie auf dicht besiedelte Gebiete und medizinische Einrichtungen. Wenige Monate nach Ende der Feindseligkeiten tauchten Handyvideos, Photos und Zeugenaussagen unter anderem beim britischen Sender Channel 4  auf. Dieses Material zeigt, wie Soldaten gefesselte Gefangene erschießen, und lässt auf Folter und Vergewaltigung durch die Regierungstruppen schließen.

Sirisenas Vorgänger Mahinda Rajapaksa bestritt stets die Echtheit dieses Materials und verweigerte die Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen beim Thema Aufarbeitung. Sirisena wird nicht müde zu betonen, dass es Rajapaksas Versagen war, nach dem Ende des Krieges die Versöhnung der sri lankischen Volksgruppen zu verfolgen, welche zunehmenden internationalen Druck für die Aufarbeitung von mutmaßlichen Kriegsverbrechen zur Folge hatte.

Im Oktober 2015 einigte sich die neue sri lankische Regierung mit den Mitgliedern des UN-Menschenrechtsrats auf einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Versöhnung, Wiedergutmachung und Aufarbeitung mutmaßlicher Kriegsverbrechen. Nach zähen Verhandlungen unter Federführung von Großbritannien und den USA stimmten die sri lankischen Verhandlungsführer zu, dass Sri Lanka einen Sondergerichtshof zu diesem Zweck einrichten solle, welcher „Commonwealth und andere ausländische Richter“ beteiligt.

Die genaue Rolle von internationalen Juristen in diesem, noch einzurichtenden Sondergerichtshof bleibt jedoch weiterhin hochumstritten. Während Tamilenverbände und Vertretungen von Folteropfern sich für eine mehrheitlich internationale Besetzung der Richterbank aussprechen, lehnt die sri lankische Regierung jegliche internationale operative Rolle von internationalen Richtern ab; lediglich „technische“ Beratung unter dem Dach des Hochkommissars für Menschenrechte sei denkbar. In einem BBC-Interview im Januar 2016 lehnte Sirisena die Beteiligung internationaler Richter ab und zeigte eine beunruhigende Gelassenheit, wann der Gerichtshof überhaupt eingesetzt werde.

Diese Einstellung widerspricht der eigenen Verpflichtung zur Versöhnung. Über Jahrzehnte haben sri lankische Gerichte Verletzungen der Streitkräfte nicht oder nur unzureichend aufgeklärt. Stattdessen wurden Zeugen unter Druck gesetzt, Beweismittel vernichtet und Prozesse nach staatlichem Druck ausgesetzt, wie ein UN-Bericht letztes Jahr beobachtete. Im Oktober letzten Jahres stellte eine noch von Rajapaksa eingesetzte Expertenkommission unter Vorsitz des sri lankischen Richters Maxwell Paranagama fest, dass das sri lankische Justizsystem nur dann in der Lage wäre, diese Verbrechen zu verfolgen, wenn es die bestehenden internationalen Standards ins Strafgesetzbuch aufnehme, insbesondere zur Befehlshaberverantwortlichkeit. Sogar aus Sicht der regierungstreuen Kommission sei eine Beteiligung von Commonwealth Richtern wünschenswert.

Kanzlerin Merkel kann also auf die Empfehlungen einer einheimischen Kommission verweisen, wenn sie Präsident Sirisena auf die Umsetzung der UN-Resolution anspricht. Weiterhin sollte sie deutlich machen, dass die Resolution des Menschenrechtsrats, welche dieser unter deutschem Vorsitz beschloss, eine gemeinsame Verpflichtung der sri lankischen Regierung und der Ratsmitglieder darstellt. Wenige Tage nach Sirisenas umstrittenen Äußerungen zeigte sich Premierminister Wickremasinghe im britischen Fernsehen offen gegenüber einer Beteiligung internationaler Juristen und einer möglichen Anklage Rajapaksas.

Wie wir in Deutschland nur zu gut wissen, dauert die Aufarbeitung vergangenen Unrechts lange und muss viele strukturelle Hindernisse überwinden. Dies ist auch in Sri Lanka der Fall. Sirisena steht unter Druck des nationalistischen Lagers in seiner eigenen Partei, das sich um den früheren Präsidenten Rajapsaka schart. Doch deren Lautstärke sollte nicht darüber hinweg täuschen, dass die große Koalition der Regierung über eine breite Mehrheit verfügt. Der momentane Verfassungsreformprozess bietet eine gute Gelegenheit, die legalen Voraussetzungen für die Beteiligung internationaler Richter zum Beispiel in einer Sonderkammer des obersten Strafgerichts Sri Lankas zu schaffen.

Freilich kann eine gerichtliche Aufarbeitung allein nicht die Versöhnung der sri lankischen Volksgruppen garantieren. Weitere Maßnahmen wie die Entmilitarisierung des Nordens und Ostens der Insel, eine Dezentralisierung der Verwaltung und die Identifikation der in der Haft gestorbenen Tamilen können zu einem ganzheitlichen Prozess beitragen. Ohne Frage muss dieser Prozess auch auf das Leid der Singhalesen durch terroristische Anschläge der LTTE eingehen. Die Beteiligung unabhängiger internationaler Experten an der gerichtlichen Aufarbeitung würde diesem ganzheitlichen Verständnis von Versöhnung dienen.

Author: Gerrit Kurtz

Researcher working on conflict prevention, diplomacy, peacekeeping and the United Nations, with a focus on the Horn of Africa. Associate, German Institute for International and Security Affairs (SWP).

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