Nachhaltiges Friedensengagement in Zeiten kurzlebiger »Deals«

Destroyed UN plane at Khartoum airport

Beitrag in: Barbara Lippert/Stefan Mair (Hrsg.): Mit, ohne, gegen Washington: Die Neubestimmung der Bezie­hungen Europas zu den USA, SWP-Studie 2026/S 03, 22.01.2026

Ob in Nahost oder der Ukraine, in Sudan oder in Syrien: Die USA spielen in vielen Konflikten eine wichtige, teilweise unverzichtbare Rolle. Präsident Trump inszeniert sich als Friedensvermittler, der eta­blierte Normen, Institutionen und Praktiken bewusst außen vor lässt. Die von der US-Adminis­tration geführ­ten Verhandlungsprozesse und durchgesetzten »Deals« brechen mit den Säulen eines Systems der internationalen Konfliktbearbeitung, Vermittlung und Frie­dens­förderung, in das wenige Länder mehr investiert haben als Deutschland. Hinter den öffent­lich insze­nierten Handschlägen im Beisein Trumps stehen oft neoimperialistische Vorstellungen einer Großmachtdiplomatie zur Aufteilung von Interessensphären und zur Ressourcenausbeutung, ohne die Be­troffenen angemessen zu beteiligen. Konfliktparteien öffentlich unter Druck zu setzen, ein beliebtes Mittel der Trump-Administration, führt oft nur zu oberfläch­lichen, kurz­lebigen Deals für Waffenruhen, ohne die Kon­flikt­ursachen anzugehen, sodass die Feuerpausen bald von erneuter Gewalt unterbrochen werden. Gleichzeitig ist es Ausdruck der Schwäche des tra­dier­ten multilateralen Friedensengagements, in jüngerer Zeit zu wenig eigene belastbare Erfolge her­vorge­bracht zu haben. Deutschland sollte US-geführte Initia­tiven nach ihrem Beitrag zu tatsächlicher Sicher­heit der betroffenen Bevölkerungen bemessen und – mindestens als Ergänzung – wieder stärker in prin­zipien­geleitetes Friedensengagement investieren.

Bröckelnde Grundannahmen

Das deutsche Engagement in der Konfliktbearbeitung und Friedensförderung beruht auf wohlverstandenen außenpolitischen Interessen.1 Deutschlands Interesse an nachhaltigen Friedensordnungen folgt der Einsicht, dass ein derart auf internationale Zu­sammenarbeit, freien Handel und eine offene Gesell­schaft angewiesenes Land sich nicht von den Aus­wirkungen bewaffneter Konflikte abschotten kann.2 Außenminister Johann Wadephul wirbt für dieses Engagement auch außerhalb öffentlich beachteter Brennpunkte: »Ich bin davon überzeugt: Krisen und Konflikte, die wir ignorieren, von denen wir uns ein­bilden, sie beträfen uns nicht, kommen früher oder später zu uns. Deswegen müssen wir uns dort vor Ort engagieren.«3

Bewaffnete Konflikte, Terrorismus und fragile Situa­tionen im Nahen Osten sowie auf Europas Nach­barkontinent Afrika berühren das friedliche Zusammen­leben in einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft, den Wohlstand und die Sicherheit in Deutschland. In einer zunehmend kompetitiven internatio­nalen Ordnung hat Deutschland außerdem ein über­geordnetes Interesse, sich für die Einhaltung grund­legender Normen des Völkerrechts einzusetzen, die auch deutsche Staatsbürger:innen schützen – wie das zwischenstaatliche Gewaltverbot, territoriale Inte­grität und die Verhinderung von Völkermord.

Seit Mitte der 2010er Jahre hat Deutschland sein »integriertes Friedensengagement« ausgeweitet, zu dem eine ganze Reihe von Maßnahmen wie Friedens­mediation, Rechtsstaatsförderung oder die Stärkung legitimer Staatlichkeit gehört.4 Auf diesem Feld der zivilen Friedensförderung ist Deutschland schon seit 2017 der größte Geber weltweit, mit Schwerpunkten unter anderem im Irak, im Tschadseebecken oder in der Ukraine (jenseits der Militärhilfe). Seit 2023 hat Deutschland seine Mittel in diesem Bereich allerdings um 40 Prozent gekürzt.5

Wichtige Annahmen, die dem deutschen Ansatz zugrunde liegen, waren bereits angesichts der Fehl­schläge in Afghanistan und Mali brüchig geworden.6 Unter der Trump-Administration funktionieren sie teil­weise gar nicht mehr. Deutschland leistet seine Bei­träge zu Konfliktbearbeitung und Friedensförderung regelmäßig in Kontexten, in denen politische Prozesse vorrangig von anderen Mächten wie den USA geprägt werden. In der Regel sah sich Deutschland als unterstützender Akteur, der die Aushandlung zentraler politischer Parameter de facto Konflikt­parteien, lokalen Eliten und einflussreicheren Staaten überließ, oft moderiert von multilateralen Sonder­gesandten.7 Dies lag an den eigenen begrenzten Kapa­zitäten, mangelnden Zugängen zu Eliten oder der Risikoaversion der deutschen Außenpolitik, trug aber auch dazu bei, dass sich Deutschland als guter multi­lateraler Mitgliedstaat der Vereinten Nationen (UN) profilieren konnte, der gemeinsame Fonds und Akti­vitäten besonders emsig unterstützt.

Die USA setzten bereits seit langem auf Elitendeals, die auf den kurzfristigen Erfolg orientiert waren.

Bereits vor der ersten Trump-Administration setz­ten die USA häufig auf begrenzte Elitendeals, die oft eher auf den kurzfristigen, sichtbaren Erfolg hin ori­entiert waren als auf nachhaltige Friedenssicherung.8 Wie kurzsichtig solch ein Ansatz sein konnte, erfuhr die Bundesregierung unter anderem beim Fall Kabuls, nachdem die erste Trump-Administration ein Abkom­men mit den Taliban ausgehandelt hatte, welches die international anerkannte afghanische Regierung außer Acht ließ.9 Ein anderes Beispiel war die Zurück­haltung der US-Regierung, Sanktionen gegen die put­schen­den sudanesischen Generäle zu verhängen, nach­dem diese im Oktober 2021 den auch von Deutschland mit großem politischem Aufwand10 unterstützten Übergangsprozess beendet hatten. Der anschließende Machtkampf eskalierte im April 2023 zu offenem Krieg, der vielleicht mit entschiedenerem Druck hätte verhindert werden können.11

Der Politikansatz, Beiträge zu von Dritten geführten politischen Prozessen zu leisten, läuft mittler­weile ins Leere. Er stößt auf eine tiefe Krise des Multi­lateralismus und die dramatische Kürzung internatio­naler Mittel.12 Der UN-Sicherheitsrat ist aufgrund der geopolitischen Spannungen nur begrenzt handlungsfähig. UN und Afrikanischer Union (AU) fehlt es an Ernsthaftigkeit und Unparteilichkeit im Umgang mit dem Krieg in Sudan.13 Neuere Vermittlungsakteure wie die Türkei oder Saudi-Arabien handeln transaktio­nale Abkommen wie die Ankara-Erklärung zwischen Äthiopien und Somalia aus, die außerhalb multilateraler Institutionen zustande kommen.

Vermittlung als geopolitisches PR-Spektakel und Großmachtdiplomatie

Besonders eklatant tritt der Widerspruch zwischen den Grundannahmen Deutschlands bei den Vermittlungsanstrengungen der amtierenden US-Regierung zutage. Der Zugang der Trump-Administration zur Beilegung bewaffneter Konflikte folgt einem staats­zentrierten, eigennützigen und oft neoimperialis­tischen Ansatz, der überdies personalisiert und per­formativ ist. Dies trägt der Komplexität von Konflikten nicht Rechnung und widerspricht den etablierten Erfolgskriterien von Friedensvermittlung. Zu ihnen gehören unter anderem Geduld, Expertise, Unparteilichkeit, der Verzicht auf das Scheinwerferlicht, inter­nationale Koordination, die Beteiligung aller relevan­ten Gruppen, die in einen Konflikt involviert sind, sowie eine führende Rolle lokaler Akteure.14

Die USA konzentrieren sich auf zwischenstaatliche Konflikte oder zumindest die zwischenstaatlichen Aspekte bewaffneter Konflikte. Das Abkommen zwi­schen der Demokratischen Republik Kongo und Ruanda vom Juni 2025 beispielsweise ließ die wich­tigste, von Ruanda unterstützte bewaffnete Gruppe Ostkongos, M23, ebenso außen vor wie die zentralen Nachbarstaaten Uganda und Burundi.15 Zu Sudan erreichten die USA im September 2025 zuerst eine Vereinbarung mit den bedeutendsten externen Unter­stützerstaaten der Konfliktparteien – Ägypten, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE). Erst danach leiteten sie indirekte Gespräche mit der sudanesischen Armee und den Rapid Support Forces (RSF) ein.16

Nur eine untergeordnete Rolle spielt die Mitwirkung der vom Konflikt betroffenen Bevölkerung. Trump gibt immer wieder dem Impuls nach, mit Moskau direkt und ohne Beteiligung Kyjiws über die Ukraine zu sprechen, und drängt die Ukraine zu Gebietsabtretungen.17 In Gaza kam ein Waffenstillstand im Oktober 2025 erst zustande, nachdem Trump von seiner uneingeschränkten Unterstützung für Israel einschließlich der möglichen Vertreibung von Palästinenser:innen abgerückt war.18 Die Schwächung etablierter Normen und Institutionen ist kein Neben­schauplatz, sondern dient dem strategischen Interesse der aktuellen US-Regierung, als Großmacht eine Welt­ordnung zu schaffen, die eigenem Gutdünken, nicht aber den Regeln des Völkerrechts folgt.19

Die Umsetzung der »Deals« hängt von der persönlichen Kapazität weniger Personen ab.

Maßgebliche Akteure bei vielen dieser Vermittlungsbemühungen, auch das eine Besonderheit des derzeitigen US-Ansatzes, sind nicht professionelle Diplomaten, sondern Sondergesandte, die ein enges persönliches Verhältnis zu Präsident Trump pflegen. Das verschafft ihnen einen Einfluss, über den Karrie­rediplomat:innen nicht verfügen. Massad Boulos, Trumps Afrika-Gesandter, ist der Schwiegervater seiner Tochter Tiffany. Steve Witkoff, der für Trump Gespräche im Nahen Osten und mit Putin führt, ist ein Immobilienunternehmer und Golf-Freund des US-Präsidenten.

Gleichzeitig verloren viele Angestellte des State Departments ihren Arbeitsplatz, für Konfliktbearbei­tung zuständige Abteilungen wurden aufgelöst, Füh­rungspositionen nicht nachbesetzt.20 Die US-Behörde für Entwicklungszusammenarbeit (United States Agency for International Development, USAID) wurde abgeschafft, viele Projekte im Bereich Friedensförde­rung wurden gestrichen, unter anderem in der suda­nesischen Diaspora.21 Sondergesandte wie Witkoff und Boulos greifen in der Regel kaum auf den Appa­rat des State Departments und dessen Expert:innen zurück.22 Die Aussetzung der US-Beiträge gefährdet die Zahlungs- und Handlungsfähigkeit der UN.23 Ohne institutionelle Absicherung hängt es von der persönlichen Aufmerksamkeit und Kapazität weniger Personen ab, ob und wie gut die Umsetzung von Deals überwacht wird. Die Beauftragten setzen dar­auf, dass ihre Verhandlungsmethoden aus der Geschäftswelt auch in Verhandlungen mit Russland, Iran oder zum Krieg in Sudan helfen. Dabei stellen sie erst mit der Zeit fest, dass sie die ideologische Dis­position und machtpolitische Entschlossenheit ihrer Gesprächspartner unterschätzen, an bewaffneter Ge­walt festzuhalten.24

Wirtschaftliche Nebenabsprachen unterstreichen, dass es den USA um partikuläre Eigeninteressen und nicht um Konflikttransformation geht. Sowohl mit der Ukraine als auch mit der Demokratischen Repu­blik Kongo schlossen sie Rohstoffabkommen. Jared Kushner, Trumps Schwiegersohn, setzte sich für die Abraham-Abkommen zur Normalisierung diploma­tischer Beziehungen einiger arabischer Staaten mit Israel ein und profitierte von hohen Investitionen aus der Region in sein Unternehmen.25 Die Kombination aus Großmachtdiplomatie, Gebietsverschiebungen ohne Beteiligung der Betroffenen und eigenen wirt­schaftlichen Interessen der Vermittler erinnert an den Imperialismus europäischer Mächte im 19. und 20. Jahr­hundert.

Für Trump selbst scheint das Prestige einer von ihm persönlich öffentlich verkündeten Einigung im Vordergrund zu stehen. Nicht zufällig spricht er selbst immer wieder davon, dass er den Friedens­nobelpreis verdiene. Im ägyptischen Scharm El-Scheich versammelte Trump im Oktober 2025 mehr als 20 Staats- und Regierungschefs, um das Ende des Kriegs in Gaza zu feiern, während Vertreter der Kon­fliktparteien fehlten. Man könnte denken, dass Trump auch seine Glaubwürdigkeit mit dem Erfolg eines solchen Friedensprozesses verbindet. Konsistenz scheint aber keine große Rolle für ihn zu spielen.

Schlussfolgerungen

Deutschland sieht sich vor der Aufgabe, die eigentlich reformbedürftige Architektur und Praxis internationaler Konfliktbearbeitung gegen die Angriffe und Kürzungen der Trump-Administration zu verteidigen. Denn das bisherige System eines »liberalen Friedens« befindet sich in einer tiefen Krise.26

Vier notwendige Weichenstellungen lassen sich iden­tifizieren. Erstens sollte die Bundesregierung für sich und in Abstimmung mit zentralen Partnern wie der EU ausdrücklich Mindestkriterien definieren, die US-geführte Vermittlungsprozesse erfüllen müssten, um explizite (finanzielle und politische) Unterstützung zu erhalten. Das Selbstbestimmungsrecht der Ukraine und das der Palästinenser:innen sind solche Bedingungen. Jeder Prozess sollte überdies danach beurteilt werden, inwiefern er tatsächlich bewaffnete Gewalt reduziert und humanitäre Lebensbedingungen der Zivilbevölkerung verbessert.

Zweitens sollte die Bundesregierung dort, wo sie selbst Einfluss hat, diplomatische Impulse geben, die Alternativen zu (möglichen) US-Initiativen bieten. Ein Beispiel dafür wäre Deutschlands Unterstützung für den Übergangsprozess in Syrien, auch in Kooperation mit der Türkei und den Golfstaaten.27

Drittens sollte Deutschland (weiterhin) gerade die Art des inklusiven, multilateral koordinierten und lokal geführten Friedensengagements (wie etwa am Tschadseebecken) unterstützen, an welcher es der Trump-Administration fehlt. Dies erfordert jedoch, dass die Bundesregierung den selbst eingeleiteten Kürzungsprozess im Bereich internationale Zusammenarbeit umkehrt sowie politisch und finanziell wie­der mehr in zivile Konfliktbearbeitung investiert.28

Viertens schließlich sollte Deutschland diejenigen Hebel, über die es in Konfliktkontexten verfügt, stär­ker für die Aufrechterhaltung prinzipienorientierter Friedensförderung nutzen. Deutschland sollte Wie­der­aufbauhilfe davon abhängig machen, dass bei den Konfliktparteien grundlegende Weichenstellungen stattfinden, beispielsweise dass kein Gewaltakteur Teil einer zukünftigen Regierung in Sudan sein darf.

Während viele internationale Akteure wie die USA zunehmend auf wirtschaftliche oder geopolitische An­reize setzen, um Kriege zu beenden, wäre Deutsch­land gut beraten, die zentrale Rolle interner und inter­nationaler Legitimität hervorzuheben. Nur mit dieser wird nachhaltiger Frieden möglich.

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Author: Gerrit Kurtz

Researcher working on conflict prevention, diplomacy, peacekeeping and the United Nations, with a focus on the Horn of Africa. Associate, German Institute for International and Security Affairs (SWP).

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